Rahmenbedingungen 

Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Wenn Sie eine psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen wollen,
vereinbaren Sie bitte mit mir telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch.
Dieses dient der ersten Abklärung Ihrer Anliegen.
Sie haben im Erstgespräch die Möglichkeit das, was Sie innerlich oder äußerlich beschäftigt und bewegt sowie die Symptomatiken, unter denen Sie leiden, darzulegen.
Meine Aufgabe ist es abzuklären, ob Psychotherapie für das von Ihnen dargestellte Problem die geeignete Behandlungsmethode ist und Sie
über die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie zu informieren.
In vielen Fällen werden im Erstgespräch auch schon die wichtigsten Therapieziele skizziert und formuliert. Dabei wird auch ein Blick auf Ihr Stärken und Ressourcen geworfen und ausgelotet, wie diese für die Behandlung nutzbar gemacht werden können.
Um psychotherapeutischen Erstgesprächen Gewicht und eine gebührende Bedeutung zu geben, habe ich mich entschlossen,
sie wie jede andere Psychotherapieeinheit zu verrechnen. Das Erstgespräch dauert 50 oder 75 Minuten (1 oder 1,5 Einheiten).

 Ablauf der Sitzungen

Eine psychotherapeutische Sitzung verläuft in der Regel in drei Schritten:

Ankommens- und Erwärmungsphase:
Zu Beginn einer Therapiestunde geht es zunächst darum, den Übergang vom Alltag zu finden. Einfache Wahrnehmungs- oder Körperübungen können hier helfen, sich zu sammeln und auf das Hier und Jetzt zu zentrieren. Dann sind Sie eingeladen zu erzählen, mit welchem speziellen Anliegen Sie heute in die Sitzung kommen. Welche Gefühle, Stimmungen, welche Probleme oder Lebenssituationen sind es, die Sie heute mitbringen? Das, was sich als zentral herausschält, wird anschließend in der Vertiefungsphase therapeutisch bearbeitet.

Vertiefungs- und Bearbeitungsphase:

Es geht um das therapeutische Durcharbeiten dessen, was heute wichtig ist. Mein Leitungs- bzw. Begleitungsstil ist es, dabei je nach Situation das eine Mal mehr erlebnistaktivierend und das andere Mal mehr strukturierend reflektierend vorzugehen, in allem aber behutsam und möglichst klar. Neben dem therapeutischen Gespräch greife ich auf therapeutische Interventionsmethoden aus dem PSYCHODRAMA und der INTEGRATIVEN THERAPIE zurück, zum Beispiel Arbeit mit leeren Stühlen und Rollen-/Perspektivenwechseln, Arbeit mit Symbolen, Arbeit mit kreativen Gestaltungsmitteln, Traumarbeit, symbolische Inszenierungen im Raum usw.

Auswertungs- und Integrationsphase:

Der Auswertungsphase muss ausreichend Zeit eingeräumt werden. Sie dient der Integration des in der Stunde Erlebten und Entdeckten. Es geht um verstandesmäßiges Einordnen und es geht darum, aus den emotionalen Prozessen der Therapiestunde herauszukommen und in ein gefasstes seelisches Alltagsbewußttsein wieder zurückzukehren.

 Dauer und Frequenz der Therapie

Der Therapierhythmus (Stundenfrequenz) und die Behandlungsdauer müssen individuell abgestimmt werden.
Sie richten sich nach Ihren Anliegen und Bedürfnissen sowie nach der Art und Intensität des psychischen Leidens bzw. der psychischen Störung
Die Behandlungsdauer beträgt manchmal nur wenige Stunden (Kurzeitbehandlung, Krisenintervention),
in anderen Fällen kann sie sich über mehrere Monate und längere Zeiträume erstrecken.
Der Therapierrhythmus / die Stundenfrequenz variiert in der Regel von ein/zweimal pro Woche bis ein/zweimal pro Monat.
Eine einzelne Sitzungseinheit dauert 50 Minuten.
Für bestimmte Situationen ist es sinnvoll und ratsam, Sitzungen im Ausmaß von 1,5 Einheiten (= 75 min) oder Doppeleinheiten (= 100 min) zu vereinbaren.
Schweigepflicht und Abstinenz des Therapeuten zum Schutz des Patienten
Als Psychotherapeut stehe ich unter Schweigepflicht. Dies ist eine notwendige Bedingung dafür, dass Sie sich im therapeutischen Gespräch angstfrei öffnen und bewegen können.
Als Psychotherapeut ist es meine Aufgabe, Ihnen im Rahmen des psychotherapeutischen Behandlungsprozesses unbedingten Raum für Ihr Eigenes zu geben.
In diesem Sinne ist es meine Pflicht, als Therapeut eigene Bedürfnisse,
Interessen und Meinungen aus den Sitzungen heraus zu halten und mit Patienten auch keine Kontakte auf einer privaten Ebene einzugehen.

 Finanzielles

Die Krankenkassen leisten unterschiedlich hohe Kostenbeiträge zur Finanzierung einer Psychotherapie. 
Für Personen mit geringem Einkommen gibt es für Versicherte der Tiroler Gebiets- krankenkasse (Antragstellung nach "Tiroler Modell"),
der Beamtenversicherungsanstalt (BVA), der Versicherungsanstalt der Bauern, der Versicherungsanstalt der gew. Wirtschaft, der KUF und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
deutlich höhere Kostenzuschüsse bzw. geringe Selbstbehalte.

Nähere Informationen und Klarheit über die zu erwartenden Kosten einer Psychotherapie und die Kostenzuschüsse der eigenen Versicherungsanstalt kann ich Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs geben.